Jugendschutz

Bei uns gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes und diese werden vom Ordnungsdienst natürlich überprüft. Es gelten außerdem die Beschränkungen für die Ausgabe und den Verzehr alkoholischer Getränke und für die Ausgabe von Tabakwaren und das Rauchen. Bei einer Jugendschutzkontrolle können angetrunkene oder rauchende Kinder und Jugendliche nach Hause geschickt werden.

Im Voraus eine kurze Definition:
“Im Sinne des Jugendschutzgesetzes ist personensorgeberechtigte Person (PSB), wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des BGB die Personensorge zusteht (die Eltern oder der Vormund).
Erziehungsbeauftragte Person (EZB) kann jede volljährige Person sein, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt …”

Erziehungsbeauftragte Person (EZB)

“Erziehungsbeauftragte Person (EZB) kann jede volljährige Person sein, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt …”

Wichtig: Jede EZB kann nur eine 16-17-jährige Person beaufsichtigen (ausgenommen sind hiervon die Eltern).

Festivalgelände

Zur Kontrolle des Jugendschutzes müssen sich ALLE minderjährigen Personen den „PartyPass“ erstellen.

  • 0 – 15 Jahre
    Personen im Alter von 0 – 15 Jahren ist die Anwesenheit auf dem Festivalgelände nur in Begleitung der Eltern gestattet.
  • 16 – 17 Jahre
    • Ohne EZB oder PSB
      Jugendliche ohne EZB oder PSB das Festivalgelände betreten, dürfen sich bis 24 Uhr auf dem Gelände aufhalten.
    • Mit EZB
      Jugendliche mit EZB, die das Altheimer Open Air besuchen, müssen von ihren Eltern/Vormund und der erziehungsbeauftragten Person das Formular der Erziehungsbeauftragung ausfüllen lassen. Außerdem muss auch eine Kopie des Ausweis des Elternteils/Vormund vorgelegt werden. Dadurch dürfen sich die 16 – 17-Jährigen auch noch nach 24 Uhr zusammen mit der EZB auf dem Gelände aufhalten.

Campingplatz

Auf dem Campingplatz ist der Aufenthalt für Personen unter 16 Jahren grundsätzlich verboten. Jugendliche, die 16 oder 17 Jahre alt sind, dürfen sich lediglich mit ausgefülltem Formular der Erziehungsbeauftragung und entsprechender Aufsichtsperson auf dem Campingplatz befinden.

Partypass

Warum gibt es den PartyPass?

  • Wir stehen zum Jugendschutz!
  • Wir setzen uns ein, damit Jugendliche unter 18 das Altheimer Open-Air besuchen dürfen!
  • Wir wollen kein Ü-18-Festival, um somit die Jugendliche auszuschließen!
  • Wir wollen, dass Jugendliche mit ihren älteren Freunden gemeinsam am Altheimer Open-Air teilnehmen können!

Du bist noch nicht volljährig, trotzdem möchtest du das Altheimer Open-Air besuchen?

Mit dem PartyPass + 10 € Pfand kannst du das Altheimer Open-Air besuchen.

Voraussetzung für den Einsatz den PartyPass am Altheimer Open-Air:

  1. Wir möchten von dir, dass du an der Kasse den PartyPass + 10 € Pfand hinterlegst, um den Jugendschutzbestimmungen nachkommen zu können.
  2. Dein Alter weißt du durch Vorlage deines Personalausweises nach. Den Personalausweis darfst du nicht mehr hinterlegen.
  3. Der PartyPass + 10 € werden von uns als Pfand verlangt. Du bekommst den „PartyPass“ beim Verlassen des Altheimer Open-Air wieder zurück und kannst ihn bei anderen Veranstaltungen wieder verwenden.

Wie gelangst du an den PartyPass?

  1. Lade den Vordruck für den PartyPass aus dem Internet.
  2. Trage deine persönlichen Daten in die vorgesehenen Felder ein.
  3. Füge an der vorgesehenen Stelle ein Bild/Passbild von dir ein oder klebe es nach Ausdruck auf.
  4. Drucke die ausgefüllte Vorlage aus.
  5. Schneide die ausgefüllte Vorlage aus.
  6. Klappe den ausgeschnittenen PartyPass an der Trennlinie zusammen.
  7. Falls es dir möglich ist, laminiere (foliere) den zusammengeklappten PartyPass, damit du länger Freude daran hast.

Nutzungsbedingungen (AGB) für den PartyPass:

Nur wer den Nutzungsbedingungen zustimmt, darf sich einen erstellen:

  1. Der PartyPass stellt kein amtliches Personaldokument dar.
  2. Mit einem Originalausweis (z. B. Personalausweis) und dem PartyPass kannst du dich beim Altheimer Open-Air und anderen Veranstaltungen, die für Jugendliche unter 18 Jahren zugänglich sind, ausweisen.
  3. Den PartyPass hinterlegst du und holst ihn beim Verlassen der Veranstaltung wieder ab.
  4. Ein mit falschen Daten ausgefüllter PartyPass wird vom Sicherheitspersonal an Ort und Stelle, für alle sichtbar, entwertet (vernichtet, zerrissen, Reißwolf, …)
  5. Ein nicht rechtzeitig abgeholter PartyPass wird an das Bürgermeisteramt Altheim gegeben. Es folgt ein Gespräch mit den Eltern.